Hinweis zum Heilpraktikergesetz

Alle auf dieser Internetpräsenz erwähnten kinesiologischen und ähnlichen Methoden werden, soweit sie der Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden dienen, nur von Ärzten und Heilpraktikern angewendet (§1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes).

Außerhalb dieser Berufsgruppe stellen die sogenannten „Begleitenden Kinesiologen“ keine medizinischen Diagnosen und behandeln oder heilen keine Krankheiten.

Ihre Tätigkeit besteht vielmehr darin, ihre Klienten dabei zu unterstützen, ihr persönliches Potential zu entdecken und zu entfalten und somit Verhaltensalternativen für ihre aktuelle und zukünftige Lebenssituation zu entwickeln.

Kurz: Die „Begleitende Kinesiologie“ stellt keine Heilkunde dar und ist kein ausreichender Ersatz für psychotherapeutische oder medizinische Behandlungen.